Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPRINGER AKTIV AG
Stand April 2022 | Download
1. Geltungsbereich, Nebenabreden, Anerkennung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Springer Aktiv AG und dem Vertragspartner, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Die Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Abweichende Bedingungen sind für die Springer Aktiv AG nur dann verpflichtend, wenn ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde; Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt als Ablehnung.
2. Angebote, Aufträge
Die Darstellung von Produkten, Lieferungen und Leistungen der Springer Aktiv AG im Internet sowie in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Informationen sind freibleibend und unverbindlich. Bei sämtlichen Angaben technischer Art, Abbildungen und/ oder Beschreibungen
handelt es sich lediglich um Leistungsbeschreibungen, die keine Zusicherung von Eigenschaften darstellen. Die dargestellten Produkte, Lieferungen und Leistungen stellen lediglich eine Einladung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an die Springer Aktiv AG zum Abschluss eines Vertrages.
Das Angebot gilt als angenommen, sobald entweder eine schriftliche Bestätigung der Springer Aktiv AG über die Annahme des Angebotes erfolgt oder aber sobald die Bestellung zur Auslieferung gelangt ist.
3. Lieferung, Lieferumfang, höhere Gewalt
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die von dem Vertragspartner angegebene Anschrift. Angaben über Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ein Liefertermin seitens der Springer Aktiv AG schriftlich zugesagt wurde. Im Fall der Vereinbarung von Lieferterminen sind Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit zulässig. Gleiches gilt für Teillieferungen und Teilleistungen in einem für den Vertragspartner zumutbaren Umfang. Jede dem Vertragspartner zumutbare Teillieferung bzw. Teilleistung gilt als selbständige Lieferung bzw. Leistung.
Im Fall der Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist kann der Vertragspartner die Springer Aktiv AG schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Verzug der Springer Aktiv AG ist ausgeschlossen, soweit der Vertragspartner der Springer Aktiv AG gegenüber mit der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht in Verzug ist.
In Fällen höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher und von der Springer Aktiv AG nicht verschuldeter Umstände (Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten oder andere unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse) verlängert sich die Lieferfrist (auch eine vereinbarte) entsprechend, wenn die Springer Aktiv AG durch die Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen gehindert wird. Das Gleiche gilt, wenn Vorlieferanten von solchen
Umständen betroffen sind oder die Umstände eintreten, nachdem die Springer Aktiv AG in Verzug geraten ist. Im Eintrittsfall hat die Springer Aktiv AG den Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen.
Für den Fall, dass ein Vorlieferant die Springer Aktiv AG trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die Springer Aktiv AG zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall hat die Springer Aktiv AG den Kunden unverzüglich darüber zu unterrichten, dass die bestellte Leistung nicht zur Verfügung steht. Der gegebenenfalls bereits gezahlte Kaufpreis ist zurückzuerstatten.
4. Versendung, Gefahrübergang
Erfüllungsort ist für die Springer Aktiv AG deren Geschäftssitz. Soweit die Springer Aktiv AG die Versendung übernimmt, gilt die gesetzliche Regelung des § 447 BGB mit Ausnahme des Falles, dass die Springer Aktiv AG die Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen selbst vornimmt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners abgeschlossen.
5. Preise
Soweit nicht anders vereinbart oder angegeben, verstehen sich die Preise als freibleibend sowie als Netto-Preise in EUR, das heißt die gesetzliche Mehrwertsteuer wird - soweit sie zu erheben ist - in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert hinzugerechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ab einem Lieferwert von 350,00 EUR Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung porto und verpackungsfrei, ausgenommen sind Lieferungen von Messtechnik und Sperrgut. Für Pakete, deren Gesamtabmessung 330 cm in Länge plus Umfang (2xBreite) + (2xHöhe) überschreitet, wird ein Aufschlag von 60,00 € pro Paket in Rechnung gestellt. Ab 700,00 € Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung FREI HAUS. Von
dieser Regelung ausgenommen sind Gefahrengüter wie z.B. Klebstoffe, Gießharze etc.
Aufträge unter 100,00 EUR Netto-Warenwert können von der Springer Aktiv AG unfrei ausgeführt werden. Im Fall eines Netto-Warenwertes unter 100,00 EUR fällt zudem ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 EUR und im Fall eines Netto-Warenwertes unter 50,00 EUR ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 EUR an.
Sollten nach Vertragsschluss Transport-, Versicherungskosten, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben
und Lasten neu entstehen oder erhöht werden, ist die Springer Aktiv AG befugt, die so entstehende
Mehrbelastung dem vereinbarten Preis hinzuzurechnen.
6. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen der Springer Aktiv AG ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Bei Technikprodukten (Hardware und Software) sowie Seminaren sind die Rechnungen sofort rein netto zahlbar. Verzugszinsen werden gem. §§ 286, 288 BGB mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
berechnet. Die Zahlungen sind bar oder durch Überweisung frei zu leisten. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen. Die Annahme erfolgt in diesem Fall nur zahlungshalber und unter Ausschluss der Haftung für die Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest.
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, soweit diese von der Springer Aktiv AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist die Springer Aktiv AG berechtigt, eigene Leistungs- und Lieferverpflichtungen zurückzuhalten.
Die Springer Aktiv AG ist berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Sicherheiten oder Vorauszahlung zu verlangen. Im Fall des fruchtlosen Ablaufs einer angemessenen Nachfrist für die Leistung der Sicherheiten oder der Vorauszahlung ist die Springer Aktiv AG berechtigt, die gesamte Zahlungspflicht fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts hat die Springer Aktiv AG den noch nicht fälligen Betrag mit dem Vertragszins abzuzinsen, mit dem sie sich refinanziert.
Auch ist die Springer Aktiv AG berechtigt, die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware zu untersagen, die in ihrem (Mit-) Eigentum steht, sowie die Rückgabe zu verlangen.
7. Mängelgewährleistung
Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist, zu prüfen. Ist hierbei ein Mangel erkennbar, ist dieser unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Vertragspartner die unverzügliche schriftliche Anzeige, gilt die Ware als mangelfrei.
Zeigt sich ein Mangel erst später, ist dieser ebenfalls unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen.
Anderenfalls gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Sofern sich ein Mangel nur auf einen Teil der Lieferung bezieht, ist der Vertragspartner nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt, es sei denn, der mangelfreie Teil ist für den Vertragspartner ohne jedes Interesse. Bei berechtigten Mängelrügen innerhalb der Gewährleistungsfrist ist die Springer Aktiv AG berechtigt, nach ihrer Wahl Nacherfüllung zu leisten durch Nachbesserungs- oder Ersatzlieferung/ -leistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Vertragspartner befugt, nach seiner Wahl zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Vertragspartner den Mangel selbst verursacht hat, wenn der Mangel auf unsachgemäßer und/ oder fehlerhafter Behandlung, Verwendung, Wartung, Lagerung, natürlichem Verschleiß, unsachgemäßen Eingriffen oder der Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft beruht.
Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, können keine weiteren Rechte hergeleitet werden.
8. Schadensersatz, Haftungsbegrenzung
Bei Garantiezusagen erfolgt eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, besteht eine Haftung nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit für Schäden an privat genutzten Sachen eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
9. Allgemeine Verarbeitungshinweise
Bei den Einlagen der Springer Aktiv AG handelt es sich um Rohlinge, die sowohl thermoplastisch als auch mechanisch veränderbar und damit an jede beliebige Indikation anpassbar sind. Sie werden unter hohem Druck verformt und angepasst. Aus Qualitätsgründen wird dringend davon abgeraten, die einzelnen Schichten im Zuge einer
thermischen Behandlung voneinander zu trennen und anschließend wieder miteinander zu verbinden.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Springer Aktiv AG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsverbindung beglichen hat.
Der Eigentumsvorbehalt gilt anteilmäßig auch dann, wenn die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die daraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur
Höhe der Gesamtforderungen als vorbehaltlos an die Springer Aktiv AG abgetreten. Die Abtretung wird bereits jetzt angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner trotz Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Springer Aktiv AG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet die Springer Aktiv AG sich dazu, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist dies jedoch der Fall, kann die Springer Aktiv AG verlangen, dass der Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Vertragspartner darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte hat der Vertragspartner die Springer Aktiv AG unverzüglich zu benachrichtigen und Letzterer alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind.
Die Springer Aktiv AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, als der Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
11. Urheberrechte
Soweit der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Muster, Zeichnungen, Fotografien oder andere Unterlagen erhält, bleiben diese im Eigentum der Springer Aktiv AG, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Urheberrechte der Springer Aktiv AG bleiben in jedem Fall unberührt. Auf Verlangen
sind die überlassenen Gegenstände oder Unterlagen herauszugeben. Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung durch die Springer Aktiv AG dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
12. Gerichtsstand
Für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin.
13. Datenschutz
Die von dem Vertragspartner überlassenen Daten werden von der Springer Aktiv AG ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
14. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sind oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt die Regelung, die dem nach Sinn und Zweck der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.